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Durch den heutigen Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kurzfristig eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen, die umgehend am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt. Die Verordnung setzt damit den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auf einen Eilantrag um, der die Unterscheidung der Branchen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sieht.
Das bedeutet: Der Buchhandel darf jetzt auch nur nach Terminvergabe öffnen und eine oder einen Kund*in pro 40 Quadratmeter empfangen.
Da dies bei unserer Größe nicht praktikabel ist und mit einem wahnsinnig hohem Bürokratieaufwand (Rückverfolgung, Zeitfenster etc.) verbunden ist, werden wir ab Dienstag, dem 23.März 2021, unseren bewährten Service wieder auf eine Abholung bestellter Artikel an der Durchreiche in unserer Ladentür innerhalb unserer regulären Öffnungszeiten reduzieren müssen.
Bestellungen nehmen wir gerne, wie gewohnt, telefonisch, per Email oder über unsere Homepage entgegen. Zudem beraten wir Sie auch weiterhin gerne am Telefon und versenden Ihre Bestellungen (zzgl. 3,- € Porto innerhalb Deutschlands). Bitte „Versenden“ vermerken und natürlich die Versandadresse.
Über eventuelle Änderungen informieren wir Sie unverzüglich an dieser Stelle und vor Ort!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Buchladenteam